Während der Anmeldephase von Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 für das Schuljahr 2025/26 finden Sie hier alle notwendigen Informationen und den Link zu unserem Online-Anmeldesystem.
Die Voranmeldung für das Schuljahr 2025/26 erfolgt über das Online-Formular unten. Mit der Abgabe der Schulnachricht der 8. Schulstufe (oder bei Besuch einer bereits höheren Schulstufe dem Jahreszeugnis der 8. Schulstufe) wird die Anmeldung verbindlich.
Unterlagen können bei der Online-Anmeldung hochgeladen oder bei der Abgabe der Original-Schulnachricht im Sekretariat von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr abgeben werden.
Die Abgabe der Original-Schulnachricht ist von Montag bis Freitag, auch in allen Semesterferien, von 8 bis 13 Uhr möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Original-Schulnachricht mitgebracht werden muss, da diese abgestempelt wird!
Eine kontaktlose Abgabe der Original-Schulnachricht ist durch Einwerfen in den HTL-Briefkasten beim Haupteingang jederzeit möglich, sie wird verlässlich retourniert. Auch eine Übermittlung per Post ist möglich.
Später einlangende Anmeldungen werden entsprechend der vorhandenen Schulplätze berücksichtigt. Die Anmeldung für die Erwachsenenkollegs ist bis Ende August möglich. Fragen Sie bitte im Sekretariat nach.
Der Antrag auf Aufnahme wird am Original der Schulnachricht (dem Zeugnis der zuletzt besuchten Schule) bestätigt.
Das Zeugnis verbleibt bis zum Schulbeginn an der Schule!
Wenn eine Reihung notwendig wird, erfolgt diese nach dem Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände der Schulnachricht der im Schuljahr 2024/25 besuchten Schule. Liegt eine solche nicht vor, tritt an die Stelle der Schulnachricht das Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule.
Jene Bewerber*innen, die die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, werden „vorläufig“ in die Reihung aufgenommen. Eine definitive Aufnahme ist erst mit der Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen mit dem Jahreszeugnis möglich.
Dienstag, 24. Juni 2025, und Mittwoch, 25. Juni 2025, in Deutsch, Englisch und Mathematik
Für Bewerber/innen, die eine Nachtrags- oder Wiederholungsprüfung abzulegen haben, und für jene, die aus zwingenden Gründen den Sommertermin versäumen, wird ein Herbsttermin anberaumt.