Die Schüler*innenvertretung vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulleitung. Sie kann somit die Schule und das Schulwesen in begrenztem Ausmaß mitgestalten und setzt sich aus dem Schulsprecher bzw. der Schulsprecherin und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern sowie einer Abteilungssprecherin bzw. einem Abteilungssprecher aus jeder der vier Abteilungen zusammen.